Kooperationsvertrag
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- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 19. März 2013 08:18
- Geschrieben von Johannes Kaiser
Rund um die Schule - Kooperationsvertrag
Liebe Schülerin, lieber Schüler,
Sie haben sich für den Besuch der Kaufmännischen Schule Wangen entschieden. Wir heißen Sie willkommen und danken Ihnen für das Vertrauen, das Sie in das Bildungsangebot unserer Schule setzen.
Schule ist ein Ort umfassenden Lernens. Die Kaufmännische Schule Wangen will Qualifikationen und Kompetenzen in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung vermitteln. Soziales Verhalten im Umgang mit anderen ist uns wichtig. Schulisches Leben erfordert von allen Beteiligten Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme, Solidarität, Toleranz und Disziplin.
Daher setzen wir bei der Organisation des Schulalltags nicht nur auf Verordnungen von oben, sondern vor allem auf die Einsicht aller Beteiligten. Dies erfordert die Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln.
Mit dem Konzept "Kooperative Schule" wollen wir dies gemeinsam praktizieren.
Wir freuen uns auf eine interessante und erfolgreiche Zusammenarbeit.
"Kooperative Schule"
Für unser schulisches Zusammenleben ist es notwendig, dass wir, Schüler und Lehrer, uns an Regeln halten, denn
- Regeln erleichtern das tägliche Miteinander
- sie ermöglichen schulischen Erfolg
- sie erleichtern den Einstieg in das Berufsleben
- sie fördern die Entwicklung zum mündigen Bürger
Wir sind bestrebt,
- uns gegenseitig zu respektieren und höflich miteinander umzugehen
- einander ohne Vorurteile zu begegnen
- in der Kritik sachlich zu bleiben
- Verantwortung zu übernehmen
- bei einem Konflikt das Gespräch zu suchen
- in einer Auseinandersetzung offen und fair zu bleiben
- keine verbale oder physische Gewalt anzuwenden
Eine gute Schul- und Unterrichtsatmosphäre erfordert:
- pünktlich zu sein
- regelmäßig, aufmerksam und engagiert am Unterricht teilzunehmen
- Unterrichtsstörungen zu unterlassen
- die erforderlichen Aufgaben ordentlich zu erledigen
- für Sauberkeit im Klassenzimmer, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände zu sorgen
- Einrichtungsgegenstände und Arbeitsmittel sorgfältig zu behandeln
Mit dieser Vereinbarung streben wir ein partnerschaftliches Miteinander an. Lassen sich Probleme und Konflikte bei fehlender Einsicht der Beteiligten nicht in Gesprächen klären, muss auf die Regelungen des Schulgesetzes, der Schulbesuchsverordnung, der Haus- und Disziplinarordnung zurückgegriffen werden.














