Probezeit
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- Zuletzt aktualisiert am Samstag, 16. Oktober 2010 10:49
- Geschrieben von Gisela Riedel
Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Am Ende des ersten Schulhalbjahres entscheidet die Klassenkonferenz auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit.
Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss den Bildungsgang verlassen. Er kann ihn jedoch auf seinen Wunsch mit den Rechten und Pflichten eines Schülers noch bis zum Ende des Schuljahres weiter besuchen.














